Web-Zugänglichkeits-Gesetz, was ist zu beachten?
Die Initiative des European Accessibility Acts hat sich dafür eingesetzt, das künftig in ganz Europa geltende Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) vorzubringen. Geprüft wird die Barrierefreiheit von Webseiten durch das WACA – ein Qualitätssiegel der gleichnamigen unabhängigen Initiative und der TÜV Austria. Hierbei gelten die Zertifizierungskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Um dieses Zertifikat zu behalten, ist eine wiederholende Zertifizierung alle 3 Jahre notwendig. Zusätzlich ist auf der jeweiligen Webseite eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, die Auskunft über barrierefreie- und nicht-barrierefreie Inhalte gibt sowie über öffentliche Stellen informiert, an die sich gewendet werden kann.
Wie erstellt man eine barrierefreie Website?
Im Vordergrund bei der Gestaltung von Webseiten steht eine barrierefreie Konzeption, welche einen problemlosen Zugriff für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen erlaubt. Hierbei ist es wichtig, jegliche Arten von Behinderungen gleichermaßen zu berücksichtigen. Zu diesen zählen:
Visuelle Behinderungen
Dazu zählen beispielsweise Personen mit Sehbehinderungen. Dies umfasst sowohl Blindheit als auch Einschränkungen des Sehvermögens wie etwa eine Rot-Grün Schwäche. Bei der Gestaltung der Webseite sollte darauf geachtet werden, dass Texte nicht zu klein skaliert sind und auf Farbkontraste gesetzt wird.
Auditive Behinderungen
Gehörlosen sowie schwerhörigen Personen sollte immer eine Möglichkeit gegeben werden, textuellen Content zu verstehen. Bei Videos und Audiofiles benutzt man daher am besten immer Untertitel.
Physische Behinderungen
Dies umfasst Menschen mit körperlichen Behinderungen und motorische Einschränkungen wie beispielweise Amputationen, Muskeldystrophien und Spastiken. Um dieser Personengruppe die Navigation zu erleichtern, sollte man anklickbare Links möglichst groß gestalten. Ebenso sollte die gesamte Webseite auf assistierende Softwaretechnologien optimiert und dafür gesorgt werden, dass die Navigation auch allein über die Tastatur funktioniert.
Sprachliche Behinderungen
Dies umfasst beispielweise Stottern und Stummheit. Um die Navigation für Menschen dieser Personengruppe zu erleichtern, sollte immer eine textbasierte Alternative für Sprach-Services angeboten werden.
Kognitive und neurologische Behinderungen
Kognitive und neurologische Behinderungen betreffen sowohl neurologische und neurodiverse Behinderungen als auch andere psychische und Verhaltensstörungen, welche nicht unbedingt als neurologisch kategorisiert werden. Diese Behinderungen betreffen oft das Nervensystem und wirken sich auf die Fähigkeit zu hören, sprechen, sehen und bewegen aus. Behinderungen dieser Art müssen nicht immer eine Auswirkung auf die Intelligenz der Person haben. Trotzdem sollte möglichst darauf geachtet werden, Sätze klar und verständlich zu formulieren. Ebenso sollten andere Einschränkungen berücksichtigt werden:
- Temporäre Einschränkungen (gebrochener Arm)
- Reduzierte kognitive und motorische Fähigkeiten bei älteren Personen
- Sozial benachteiligte Schichten sowie sprachlich gehandicapte Personen (nicht muttersprachlich)
WCAG – Eine Checkliste für eine barrierefreie Webseite:
Das World Wide Web Consortium (W3C) definiert 4 Prinzipien zur Sicherstellung von Barrierefreiheit im Web:
1. Prinzip - Wahrnehmbarkeit
Informationen müssen Personen so präsentiert werden, dass diese sie gut erkennen können. So müssen zum Beispiel Textalternativen für nicht textuellen Content, wie Bilder und Videos, verwendet werden. Ebenso sollten für Videos immer Untertitel bereitgestellt werden
2. Prinzip - Bedienbarkeit
Jede Komponente der Navigation und des Interface muss bedienbar sein. Alle Funktionalitäten sollten durch die Tastatur allein bedienbar sein können. Benutzer sollten die Möglichkeit dazu haben, blinkenden oder bewegten Content zu pausieren, da dies für Menschen mit einer Sehbehinderung und/oder einer kognitiven Behinderung eine Barriere darstellt. Außerdem sollte dem Benutzer genügend Zeit gegeben werden, Inhalte zu lesen bevor diese verschwinden.
3. Prinzip - Verständlichkeit
Inhalte, Informationen und Logik hinter der Bedienung von Benutzerschnittstellen müssen verständlich sein. Die Sprache jeder Webseite soll automatisch durch Software erkannt werden. Die Webseite soll sich in vorhersehbaren Mustern verhalten. Wenn ein Bestandteil der Webseite den Fokus erhält, löst sie nicht einen anderen Kontext aus.
4. Prinzip - Robustheit
Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer großen Auswahl an User Agents und anderen assistierenden Techniken interpretiert werden können. Unter User Agents wird eine bestimmte Software, die mit dem Internet agiert, wie beispielsweise Screenreader verstanden. In Content Markup Sprachen wie z.B. HTML müssen alle Tags entsprechend ihrer Definition verschachtelt werden und Start- und End-Tags beinhalten. Außerdem dürfen keine doppelten Attribute oder IDs vorkommen, außer die Ausnahme erlaubt es.
Wie kann die Web Accessibility einer Webseite überprüft werden?
Zur Überprüfung von barrierefreien Websites können unterstützende Tools wie etwa Screenreader oder Farbkontrast-Analysetools (z. B: Color Safe, CheckMyColours) herangezogen werden, deren Kontraste den WCAG-Anforderungen entsprechen.
Durch die rasche Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz, steigt zudem die Zahl der KI-Tools, welche für die Überprüfung der Barrierefreiheit einer Website herangezogen werden können. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass diesen Technologien ihre Grenzen gesetzt sind und die Website daher zusätzlich einer persönlichen Überprüfung bedarf.
Deshalb ist es wichtig, sich mit den gesamten Web Accessibility Guidelines vertraut zu machen. Diese sind auf der Website w3.org abrufbar. Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten in der Umsetzung Ihres Projekts unterstützen Sie gerne unsere Expertinnen und Experten!
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